Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 10.01.2019

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17   

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https://dejure.org/2020,13329
OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2020,13329)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.04.2020 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2020,13329)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. April 2020 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2020,13329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49 Abs. 3, VwVfG § 48 Abs. 4
    Widerruf und Rückforderung einer Subvention wegen Zweckverfehlung und Auflagenverstoßes; Maßgeblichkeit der Verwaltungspraxis des Landes bei der Durchführung der Fördermaßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären, ob sich dieser Wille geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24 und v. 24. März 1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).

    Auf die Praxis in anderen Bundesländern kommt es ebenso wenig an wie auf die Billigung oder Duldung durch den Planungsausschuss für regionale Wirtschaftsstruktur, der den Rahmenplan beschlossen hat (vgl. in der Tendenz ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 25).

    Die Regionalförderung soll durch die Schaffung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze den wachstumsnotwendigen Strukturwandel in strukturschwachen Regionen erleichtern, setzt also auch beim nicht vorhersehbaren Wegfall von Dauerarbeitsplätzen und dem hierauf beruhenden Nichterreichen der Förderziele jedenfalls die Schaffung der neuen Arbeitsplätze voraus, für die die Förderung gewährt worden ist (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 a. a. O. Rn. 27).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    So liegt es insbesondere, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert oder doch im Sinne eines "intendierten" Ermessens regelhaft gebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 -, juris Rn. 30 f. m. w. N.; st. Rspr.).

    Unterlässt die Behörde die Anhörung, so läuft die Jahresfrist nicht; verzögert sie sie, so läuft die Frist gleichwohl nicht früher (BVerwG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Der Zinsanspruch aus § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG unterliegt wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist analog §§ 195, 199 BGB n. F. (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 17. März 2015 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 38 ff.).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen aufgegeben (vgl. Urt. v. 17. März 2015 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 38 ff.), weshalb die in dem Teilurteil noch bejahte Möglichkeit, dass Zinsansprüche analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs unabhängig von einer Kenntniserlangung verjähren, nicht mehr in Betracht kommt.

  • BVerwG, 19.06.2019 - 10 C 2.18

    Gelten eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nach § 49a Abs. 1 VwVfG

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Da die Auflage zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze der Sicherstellung des Zuwendungszwecks des Investitionsvorhabens "Erweiterung einer Betriebsstätte" diente und selbst Fördervoraussetzung war, handelt es sich um einen Fall, in dem Auflage und Zweckbestimmung so eng verknüpft sind, dass durch die Nichterfüllung der Auflage zugleich der Zweck verfehlt wird und umgekehrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 10 C 2.18 -, juris Rn. 18).

    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (sog. gesetzlich intendiertes Ermessen zum Regelfallwiderruf, vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 10 C 2.18 -, juris Rn. 16 f.; v. 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 17 und v. 3. März 2011 - 3 C 19.10. -, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Der Zinsanspruch aus § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG unterliegt wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist analog §§ 195, 199 BGB n. F. (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 17. März 2015 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 38 ff.).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären, ob sich dieser Wille geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris, Rn. 24 und v. 24. März 1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Diese Haushaltsgrundsätze überwiegen im allgemeinen das Interesse des Begünstigten, den Zuschuss behalten zu dürfen, und verbieten einen großzügigen Verzicht auf den Widerruf von Subventionen (sog. gesetzlich intendiertes Ermessen zum Regelfallwiderruf, vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 10 C 2.18 -, juris Rn. 16 f.; v. 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 17 und v. 3. März 2011 - 3 C 19.10. -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • OVG Sachsen, 09.06.2022 - 6 A 365/19

    Subventionsrecht; Widerruf einer Zuwendung; zuwendungsfähige Ausgaben;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats kann aber wegen des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Zuwendungen, die ihren Zweck verfehlen, im Regelfall das Widerrufsermessen nur durch Widerruf fehlerfrei ausgeübt werden (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris Rn. 16; Urt. v. 26. Februar 2015 - 3 C 8.14 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 21).

    -, juris Rn. 30; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 a. a. O. Rn. 21).

    Bei Auflagen, die unmittelbar der Sicherstellung des Zuwendungszwecks selbst dienen (wie eine Arbeitsplatzauflage bei Subventionen zur Arbeitsplatzsicherung oder -schaffung, vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17, juris Rn. 20) oder die den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße absichern, ist davon auszugehen, dass das Vorliegen eines Widerrufsgrundes für die Bewilligung einer Subvention im Regelfall den Widerruf nach sich zieht und hiervon nur im Ausnahmefall abgesehen werden kann.

    Da die Annahme eines intendierten Ermessens darauf beruht, dass die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Vorliegen von Widerrufsgründen im Regelfall zum Widerruf einer Zuwendung zwingen (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - juris Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17, juris Rn. 21), ist es sachgerecht, ein intendiertes Ermessen dann anzunehmen, wenn die den Widerruf rechtfertigenden Auflagenverstöße die Sicherstellung des Zuwendungszwecks oder in hohem Maße die haushaltsrechtlichen Gründe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit betreffen, diese also einer Zweckverfehlung gleichstehen oder nahekommen.

  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 158/20

    Teilwiderruf einer Zuwendung und ermessensfehlerfreies Absehen von einem

    Sind Auflage und Zweckbestimmung so eng verknüpft, dass durch die Nichterfüllung der Auflage zugleich der Zweck verfehlt wird und umgekehrt, werden beide Widerrufstatbestände erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 2019 - 10 C 2.18 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2023 - 6 B 22/22 -, juris Rn. 55; Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 20).

    -, juris Rn. 30; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 20).

    Auf die Praxis in anderen Bundesländern kommt es ebenso wenig an wie auf die Billigung oder Duldung durch den Planungsausschuss für regionale Wirtschaftsstruktur, der den Rahmenplan beschlossen hat (vgl. näher SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 24.11.2021 - 6 A 540/19

    Förderung; Subvention; Landwirtschaft; Hochwasser; einjährige Kulturen;

    Dies gilt auch dann, wenn sich Bund und Länder zwar auf einen gemeinsamen Rahmen der Förderung einigen, die Anwendung - und damit auch die Ermessensausübung - aber den Ländern überlassen (SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23).

    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - eigenständig gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2008 - 7 B 38.08 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 a. a. O. Rn. 23).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 6 ZB 23.2284

    Subventionsrecht, Förderrichtlinie Investition, Herdenschutz Wolf, FöRIHW,

    Nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln und zu klären ob sich dieser Wille geändert hat (SächsOVG, U.v. 30.4.2020 - 6 A 713/17 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Zum einen bindet der Gleichheitssatz jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in dessen Zuständigkeitsbereich, nicht aber darüber hinaus (BVerfG, Urt. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 -, BVerfGE 122, 1, 25; v. 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, BVerfGE 79, 127, 158; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 01.10.2021 - 6 A 782/19

    Subventionsrecht; Barzahlung; verspätetes Vorbringen

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis im maßgeblichen Zeitpunkt (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23), wobei die Verwaltungspraxis nur dann nicht zu berücksichtigen ist, soweit sie willkürlich ist oder sonst gegen höherrangiges Recht verstößt (SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2021 - B 266/20 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 12.01.2021 - 6 B 266/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung einer

    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche ständige Verwaltungspraxis der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt, soweit sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wurde, und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist; nur insoweit ist der Wille des Vorschriftengebers durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 4 A 516/15 -, juris Rn. 23).
  • VG Aachen, 16.09.2020 - 7 K 212/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; SächsOVG, Urteil vom 30.04.2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 07.04.2020 - 6 ZB 19.1647 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Schleswig, Urteil vom 14.05.2020 - 12 A 148/17 -, juris Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 13.02.2020 - 16 K 1179/17 -, juris Rn. 53; VG Augsburg, Urteil vom 28.01.2020 - Au 8 K 18.1890 -, juris Rn. 20; VG München, Urteil vom 27.01.2020 - M 31 K 19.4697 -, juris Rn. 21.
  • OVG Sachsen, 18.04.2023 - 6 B 312/22

    Subventionsrecht; vollständiger Widerruf einer Zuwendung, ;

    -, juris Rn. 30; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 12.12.2022 - 6 A 648/21

    Versorgungsrecht für Rechtsanwälte; Ledigenzuschlag zur Altersrente

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG kann daher kein Recht abgeleitet werden, von einem Träger öffentlicher Gewalt so behandelt zu werden wie ein anderer Grundrechtsträger von einem anderen Träger öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Februar 1998, - 1 BvR 1318/86 u.a. -, BVerfGE 97, 271, 284; SächsOVG, Urt. v. 30. April 2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23; NdsOVG, Urt. v. 24. Juni 2016 - 8 KN 128/15 -, juris Rn. 73).
  • VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 777/16

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17   

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https://dejure.org/2019,28402
VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2019,28402)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10.01.2019 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2019,28402)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 6 A 713/17 (https://dejure.org/2019,28402)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17
    Die spezifische Angewiesenheit auf familiäre Hilfe in Deutschland als Voraussetzung für den Nachzug sonstiger Familienangehöriger stellt eine höhere Hürde dar als die in den §§ 28 bis 30, 32, 33 und 36 Abs. 1 AufenthG geregelten Voraussetzungen für den Nachzug von Kindern, Eltern oder Ehegatten, weil sie eine gesonderte Begründung dafür verlangt, dass die Herstellung der Familieneinheit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.7.2013 -1 C 15.12 -, juris Rn. 11 ff.).

    Aus der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ergibt sich bei "Patchwork-Familien" allerdings nicht automatisch, dass dem deutschen Kind eine Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft im Ausland ohne Hinzutreten besonderer Umstände stets unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - a.a.O.; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 36 AufenthG Rn. 26).

    Das hängt davon ab, welche Folgen eine Fortführung der Familiengemeinschaft mit den Eltern hätte, ob und ggfs. welche Alternativen denkbar wären und wie sich ein derartiger Aufenthalt im Ausland ggfs. auf die - rechtlich gesicherte - Möglichkeit einer späteren Rückkehr und Reintegration auswirken würde (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 -, juris Rn. 12 ff.).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2016 (2 BvR 7 48/13 -, juris Rn. 13) und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2013 (1 C 15.12 -, juris Rn. 17) ist davon auszugehen, dass die Fortführung der Lebensgemeinschaft für das Kind ... im Senegal unzumutbar ist.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 26) in Bezug auf den Kontakt zwischen Kindern und einem getrennt lebendem Elternteil davon auszugehen ist, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen und das Kind beide Eltern braucht, kann dies grundsätzlich in gleichem Maße nicht in Bezug zum Stiefvater angenommen werden.
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17
    Eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne setzt voraus, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (so BVerfG, Beschl. v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13).
  • VG Dresden, 12.08.2014 - 3 L 541/14
    Auszug aus VG Lüneburg, 10.01.2019 - 6 A 713/17
    Bei der Anwendung dieser Regelung ist daher unter Berücksichtigung des Verhaltens der Ausländerbehörde von einer zeitlichen Grenze auszugehen (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 12.8.2014 - 3 L 541/14 - juris Rn. 16).
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